Förderprogramm der Ortsgemeinde Waldbreitbach zur Belebung der Ortskerne
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Waldbreitbach hat in seiner Sitzung am 13.12.2018 den Beschluss gefasst, ein Förderprogramm „Belebtes Dorf“ in den Ortsteilen Waldbreitbach, Glockscheid, Over und Wüscheid konsequent aufzustellen.
Die großzügige Erschließung von Neubaugebieten bei gleichzeitiger Vernachlässigung von vorhandenen Wohnraum- und unbebauten Grundstücken führt zu Entvölkerung der Ortskerne.
Zur Belebung dieser Bereiche soll eine Förderung zum Erwerb und Sanierung alter Bausubstanz, zur Schließung von Baulücken sowie den Abriss alter und den Bau neuer Gebäude an gleicher Stelle, durch die Gemeinde erfolgen.
Das Ziel des Aktions- und Förderplans ist, einer zu befürchtenden Verödung der Dorfzentren und damit auch dem Wegbrechen sozialer Strukturen wirksam zu begegnen und eine steigende Bevölkerungsentwicklung anzustreben.
Die Förderung soll vorrangig Bürgern der Ortsgemeinde Waldbreitbach und hier insbesondere Familien mit Kindern zugutekommen. Der Förderzeitraum ist bis 2023 begrenzt.
Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses ist bei der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, 56579 Rengsdorf zu stellen.
Richtlinien zum Förderprogramm der Ortsgemeinde Waldbreitbach zur Belebung der Ortskerne weiter unten.
Förderrichtlinien "Belebtes Dorf"
Richtlinien zum Förderprogramm der Ortsgemeinde Waldbreitbach zur Belebung der Ortskerne.
Präambel
Mit dem Förderprogramm der Ortsgemeinde Waldbreitbach wird die Initiative .,Belebtes Dorf • konsequent umgesetzt und gilt für die Ortsteile Waldbreitbach, Glockscheid, Over und Wüscheid. Oie Abwicklung des Förderprogramms erfolgt durch die Ortsgemeinde Waldbreitbach, unterstützt von der
Verbandgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach.
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1. Zielsetzung
Die bislang praktizierte großzügige Erschließung von Neubaugebieten bei gleichzeitiger konzeptioneller Vernachlässigung vorhandener Wohnraum- und Grundstückspotentiale 1n den Ortskernen führt angesichts des demographischen Wandels in vielen Gemeinden in zunehmendem Maße zu einer teils dramatischen Entvölkerung der Ortskerne. Dem soll mit diesem Programm in Waldbreitbach vorgebeugt werden
Der Aktions- und Förderplan zur Belebung der Ortskerne zielt darauf ab einer zu befürchtenden Verödung unserer Dorfzentren und damit auch emem Wegbrechen sozialer Strukturen wirksam zu begegnen. Ebenso ist eine steigende Bevölkerungsentwicklung mit einem ausgewogenen Generationenmix anzustreben und 1m Hinblick auf die Einnahmeentwicklung erforderlich.
Neben den Aktionsmodulen einer deutlich restriktiven Baulandausweisung und einer offensiven Werbung für das ,.Leben im Dorf', bietet der Aktions- und Förderplan in seinem Kernpunkt mit diesen Richtlinien einen finanziellen Anreiz zum Bau oder Erwerb von Gebäuden innerhalb der Ortskerne an. Dies bezieht sich auf Wohngebäude, (ktein)gewerbliche genutzte Gebäude und öffentliche Gebäude, die sowohl eigen genutzt als auch vermietet werden können.
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Förderfähige Maßnahmen
ln den festgelegten Fördergebieten sind folgende Maßnahmen förderfähig:
- Erwerb und Sanierung alter Bausubstanz (Gebäude älter als 35 Jahre)
- Bebauung von Baulücken
- Abriss alter Gebäude und Neubau an gleicher Stelle
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Art, Maß und Höhe der Förderung
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der jährlich neu beantragt und festgesetzt wird.
Auf maximal 50.000 € effektiv bestehender Darlehensverbindlichkeiten werden jährlich 1.000 €
Zuschuss gewährt, bei geringeren Verbindlichkeiten erfolgt die Festsetzung anteilig.
Eine Förderung kann in 5 aufeinander folgenden Jahren gewährt werden. Bei eigen genutzten Wohngebäuden verlängert sich der Förderzeitraum um ein weiteres Jahr je Kind (bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres) auf max.8 Jahre. Wird im Förderzeitraum ein Kind geboren, so kann die Förderung auf Antrag um 1 Jahr je Kind, auf max. 8 Jahre verlängert werden.
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4. Förderkriterien
Die Förderung soll vorrangig Bürgern der Ortsgemeinde Waldbreitbach und hier insbesondere jungen Familien mit Kindern zugutekommen. Gefördert werden Maßnahmen, deren Gesamtkosten mindestens 80.000 € betragen.
Eigenleistungen werden bis zu einer Höhe von 20 % der Bausumme anerkannt. Die Finanzierung der Maßnahme muss gesichert und über eine Bankbestätigung nachgewiesen sein. Eine gleichzeitige Förderung mit anderen öffentlichen Mitteln ist zulässig.
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Förderzeitraum
Die Förderung wird auf den Zeitraum von 2019 bis 2023 begrenzt. Jährlich können maximal fünf Anträge bewilligt werden. Sollte die Antragsanzahl in einem Jahr nicht erreicht werden, können im darauffolgendem Jahr entsprechend zusätzliche Anträge gestellt werden.
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Antrag und Bewilligung
Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses ist bei der
Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, 56579 Rengsdorf
zu stellen. Mit der Maßnahme darf erst nach der Beantragung begonnen werden.
Über die Bewilligung von Anträgen, die den Förderkriterien nicht eindeutig entsprechen, entscheidet im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel der Ortsgemeinderat Waldbreitbach. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Der Zuwendungsempfänger legt nach Abschluss der Maßnahme der Verwaltung eine Kostenaufstellung sowie alle zugehörigen Rechnungsbelege vor.
Die Zuwendung wird jährlich schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung beantragt. Der Antragsteller beantragt bis zum 31. März eines Jahres bei der Verwaltung die Zuschussauszahlung unter Vorlage der Darlehensbescheinigung des finanzierenden Kreditinstitutes. Der Zuschuss wird auf ein zu benennendes Konto des Zuwendungsempfängers gutgeschrieben.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die W zu§ 44 BHO/LHO, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
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Sonstiges
Der Zuwendungsempfänger ist zur verzinsten Rückzahlung für den Fall zu verpflichten, dass die Zuwendungsgewährung durch arglistige Täuschung oder falsche Angaben herbeigeführt wurde.
Die Richtlinie tritt zum 01.01.2019 in Kraft.
Waldbreitbach, 13.12.2018
Martin Lerbs
Ortsbürgermeister